Anwaltskanzlei Klein-Ilbeck* & Lehnhardt
Anwaltskanzlei gegr. 1977 / *bis 7/2018

Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Lehnhardt bei allen Auseinandersetzungen mit Versicherern, um Ihre Ansprüche durchzusetzen:

- Kfz-/Kaskoschäden
- Wohngebäude (Wasser-, Brand-, Sturmschäden usw.)
- Berufsunfähigkeit
- Unfall
- Haftpflicht
- Rechtsschutz
- Leben
- uvm.

Rechtsanwalt Lehnhardt kennt das "Kleingedruckte" (Versicherungsbedingungen), die gesetzlichen Bestimmungen und die ständig im Fluß befindliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Obergerichte (OLG). Mit mindestens 15 Stunden Fortbildung im Fachbereich ist er Ihr Spezialist in allen Fragen rund um die Versicherung.